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Kanton Basel-Landschaft: Kanton zahlt ab 2028 an die Kinderbetreuung

Kanton Basel-Landschaft
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Liestal,

Voraussichtlich ab 1. August 2028 leistet der Kanton Basel-Landschaft Beiträge an die Familien für die Kinderbetreuung. Er übernimmt 25 Prozent der Kosten.

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Der Kanton Basel Landschaft wird voraussichtlich ab 1. August 2028 Beiträge an die Familien für die Kinderbetreuung leisten. (Symbolbild) - Depositphotos

Der Landrat hat im Juni 2026 die Revision des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung beschlossen. Diese wurde als Gegenvorschlag zur unterdessen zurückgezogenen Volksinitiative entwickelt. Die Referendumsfrist ist am 24. August 2026 abgelaufen, die Umsetzungsarbeiten wurden aufgenommen.

Der Kanton wird voraussichtlich ab 1. August 2028 Beiträge an die Familien für die Kinderbetreuung leisten.

Gemäss dem revidierten Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (SGS 852) übernimmt der Kanton neu 25 Prozent der Betreuungskosten. Die Gemeinden behalten zusätzlich ihre einkommensabhängigen Subventionen bei. Sie müssen bei der Ausrichtung ihrer Subventionen neu bestimmte Eckwerte einhalten.

Der kantonale Beitrag ist einkommensunabhängig und gilt für Kinder ab dem Alter von drei Monaten bis zum Abschluss der Primarschule. Anspruchsberechtigt sind Paare mit einem gemeinsamen Mindestpensum von 120 Prozent und Alleinerziehende ab einer Erwerbstätigkeit von 20 Prozent.

Bis zur vorgesehenen Inkraftsetzung per 1. August 2028 sind umfangreiche Vorbereitungsarbeiten seitens Kantons und Gemeinden notwendig. Unter anderem müssen die Gesetzesbestimmungen in der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung (SGS 852.11) konkretisiert werden, wozu die Gemeinden und die Branchenvertretungen angehört werden. Als Auszahlungsstellen für die kantonalen Beiträge müssen die Gemeindeverwaltungen zudem ihre Systeme und Prozesse anpassen.

Bis zur Inkraftsetzung haben die Gemeinden die Möglichkeit, ihre Reglemente zur familienergänzenden Kinderbetreuung zu überprüfen und gegebenenfalls zu revidieren.

Jährlich rund 36 Millionen Franken für eine bessere Vereinbarkeit

Massnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung der Kinderbetreuung sind im revidierten Gesetz integriert. Dies umfasst auch die Integration von Kindern mit erhöhtem Betreuungsbedarf.Zusammen mit der Entlastung der Erziehungsberechtigten ergeben sich dadurch Kosten für den Kanton von insgesamt rund 36 Millionen Franken pro Jahr.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass der neue Beitrag an die Kinderbetreuung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf substanziell verbessert und sich positiv auf die Standortattraktivität des Kantons Basel-Landschaft auswirkt.

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