Birsfelden

Birsfelden: Durchfahrts­kontrolle an der Mutten­zer­strasse

Nau.ch Lokal
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Am 01.02.2024 - 20:59

Wie die Gemeinde Birsfelden informiert, werden die Sperrung und die Kontrollstelle an die Kreuzung Freulerstrasse/Muttenzerstrasse per 1. März 2024 verlegt.

Die Bibliothek und die Ludothek auf dem Schulareal Kirchmatt in Birsfelden.
Die Bibliothek und die Ludothek auf dem Schulareal Kirchmatt in Birsfelden. - Nau.ch / Werner Rolli

Die damals als Sofortmassnahme gegen den Ausweichverkehr installierte Kontrollstelle wird nun voraussichtlich per 1. März 2024 von der Freulerstrasse auf Höhe Abwasserreinigungsanlage (ARA) nach oben in die Einmündung von der Muttenzerstrasse verlegt.

Die Gemeinderäte von Birsfelden und Muttenz reagieren damit auf Beschwerden aus dem Freuler-Quartier.

Die Ausweitung des bekannten Birsfelder Verkehrsregimes mit den temporär gesperrten Gemeindestrassen im November 2023 auf die Freulerstrasse brachte neben einer spürbaren Entlastung der Muttenzerstrasse leider auch Beeinträchtigungen für die Gewerbebetriebe im Freuler mit sich.

Sperrung und Kontrollstrasse an der Kreuzung Freulerstrasse/Muttenzerstrass

Im Sinne einer Optimierung haben deshalb die Gemeinderäte von Muttenz und Birsfelden beschlossen, die temporäre Sperrung und die dazugehörige Kontrollstelle an die Kreuzung Freulerstrasse/Muttenzerstrasse zu verlegen.

Diese Massnahme wird voraussichtlich per 1. März 2024 umgesetzt.

In Übereinkunft und in enger Abstimmung mit der Gemeinde Muttenz laufen derzeit die Vorarbeiten zum Umzug der Kontrollstelle und zur nötigen Anpassung der Signalisation.

Mit der Verschiebung der temporären Durchfahrtsbeschränkung in die Einmündung der Muttenzerstrasse wird die Zufahrt ins Gewerbegebiet Freuler für Anlieferungen, Kunden sowie Anwohner wieder ohne Durchfahrtsbewilligung jederzeit möglich sein.

Durchfahrt nur mit der orangen Karte möglich

Die temporäre Sperrung gilt somit neu erst ab Einmündung Muttenzerstrasse in Fahrtrichtung Birseckstrasse von Montag bis Freitag jeweils von 16 bis 19 Uhr.

Eine Durchfahrt ist hier auch weiterhin nur für berechtigte Personenkreise und nur mit der Durchfahrtsbewilligung (orange Karte) möglich.

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