Münchenstein führt Grundgebühr Abfall ein

Seit 2025 erhebt die Gemeinde Münchenstein eine Grundgebühr für Abfallwesen, um die Kosten für Sammlung, Entsorgung und Beratung zu decken.

Wie die Gemeinde Münchenstein mitteilt, erhebt die Gemeinde seit dem laufenden Jahr 2025 eine Grundgebühr für die Abfallentsorgung, die an der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2024 beschlossen worden ist. Die Grundgebühr wurde eingeführt, um das Abfallwesen in Münchenstein kostendeckend betreiben zu können.
Sie deckt Kosten, die nicht über mengenabhängige Entsorgungsgebühren (zum Beispiel Gebührensäcke) gedeckt werden. Dazu gehören u. a. die öffentlichen Wertstoff-Sammelstellen und Abfalleimer, die Papier- und Kartonabfuhr, die Littering-Prävention und die Entsorgung von illegal deponiertem Abfall, der Sonderabfallsammeltag, die Kompostberatung, Personalkosten, Administration et cetera.
In diesen Tagen wurde die Grundgebühr für das Jahr 2025 in Rechnung gestellt. Sie beträgt für Haushalte 50 Franken und für das Gewerbe 150 Franken pro Betrieb.
Grundgebühr Abfallwesen: Pflicht und Zweck
Die Grundgebühr ist auch geschuldet, wenn die Dienstleistungen der Gemeinde im Abfallwesen nicht in Anspruch genommen werden. Wer zur Miete wohnt, wird die Grundgebühr von der Eigentümerschaft beziehungsweise von der Liegenschaftsverwaltung weiterverrechnet erhalten, da die Rechnungen nicht direkt an die Mieterinnen und Mieter versendet werden.
Die Einnahmen aus der Grundgebühr decken ausschliesslich Kosten des Abfallwesens. Das Abfallwesen ist eine Spezialfinanzierung der Gemeinde, das heisst diese Aufgaben werden nicht durch Steuern, sondern durch Gebühren finanziert.






