Hecken und Sträucher: Rückschnitt in Frenkendorf nötig

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Pratteln 06.06.2024 - 14:42

Wie die Gemeinde Frenkendorf berichtet, sind Grundeigentümer an öffentlichen Strassen und Wegen aufgerufen, die Bepflanzung regelmässig zurückzuschneiden.

Das 1836 errichtete Hülften-Denkmal in der Gemeinde Frenkendorf.
Das 1836 errichtete Hülften-Denkmal in der Gemeinde Frenkendorf. - Nau.ch / Werner Rolli

Die Gärten erfreuen die Augen mit ihrem kräftigen Grün.

Hecken, Sträucher und Bäume können allerdings die Benützbarkeit von Strassen, Trottoirs und Wegen beeinträchtigen und die Übersicht in gefährlicher Weise behindern – vor allem bei Strassenverzweigungen sowie Ein- und Ausfahrten.

Überwachsende und herunterhängende Pflanzen sind ein Ärgernis insbesondere für Fussgänger.

Zudem lässt sich mit der Strassenreinigungsmaschine nur dann die ganze Verkehrsfläche reinigen, wenn keine Hindernisse im Wege stehen und weder Hecken noch Sträucher über die Eigentumsgrenze ragen.

Strassenprofil ist freizuhalten

Insbesondere tief hängende Äste können auch zu Schäden an Fahrzeugen führen, die unangenehme Schadenersatzforderungen zur Folge haben.

Äste dürfen die Fahrbahn erst in 4,5 Metern Höhe und Trottoirs in 3 Metern Höhe überragen. Sträucher dürfen nicht in das Strassenprofil ragen.

So bestimmt es das Reglement über das Strassenwesen der Gemeinde in §41.

Geschnittenes Material als Kompost nutzen

Im Weiteren darf die Strassenbeleuchtung nicht beeinträchtigt werden und Strassenschilder müssen sichtbar bleiben.

Die Gartenbesitzer, die Hauswarte sowie alle Bewirtschafter sind ersucht, die Hecken, Sträucher und Bäume entlang der Strassen, Trottoirs und Fusswege grosszügig zurückzuschneiden.

Es empfiehlt sich, das Material zu häckseln und zu Kompost zu verarbeiten.

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