Mischeli-Center soll modernisiert und aufgestockt werden

Die Quartierplanung Mischeli-Center in Reinach liegt öffentlich auf. Geplant sind Wohnungen sowie eine Modernisierung von Migros, Denner und Verkaufsflächen.

Wie die Gemeinde Reinach BL berichtet, ist in der Liegenschaft an der Niederbergerstrasse 1 im Erdgeschoss das Mischeli-Center beherbergt und darüber liegend befindet sich ein mehrgeschossiges Wohngebäude.
Die private Eigentümerin der Liegenschaft hat die Absicht, das Mischeli-Center zu modernisieren und circa 54 zusätzliche Wohnungen zu realisieren. Die Grossverteiler Migros und Denner sowie zusätzliche Verkaufsflächen bleiben erhalten, sollen aber erneuert werden.
Gemäss kommunalem Zonenreglement Siedlung (§ 29, Abs. 5) ist auf diesem Areal für grössere bauliche Sanierungen der Bebauung und des Aussenraumes oder für bauliche Nachverdichtungen ein Quartierplanverfahren anzuwenden.
Gemeinderat unterstützt Quartierplanverfahren
Der Gemeinderat hat im Januar 2022 von den Planungsabsichten beziehungsweise dem Entwicklungskonzept der privaten Eigentümerin Kenntnis genommen und auf dieser Basis die Auslösung des Quartierplanverfahrens unterstützt.
Im Herbst 2023 fand die öffentliche Mitwirkung statt. Der Gemeinderat nimmt im Mitwirkungsbericht vom 17. September 2024 zu den Eingaben Stellung. Die Ergebnisse aus der kantonalen Vorprüfung sind im Vorprüfungsbericht vom 17. Januar 2024 dokumentiert.
Die Planung wurde aufgrund der Mitwirkungseingaben und der Rückmeldung aus der kantonalen Vorprüfung angepasst und am 17. September 2024 vom Gemeinderat an den Einwohnerrat überwiesen.
Planauflage zum Quartierplan Mischeli-Center
Der Einwohnerrat hat am 12. Mai 2025 die Quartierplanung Mischeli-Center bestehend aus Plan und Quartierplan-Reglement beschlossen.
Das öffentliche Planauflageverfahren wird gestützt auf § 31 des Raumplanungs- und Baugesetzes des Kantons Basel-Landschaft vom 5. Juni bis zum 4. Juli 2025 durchgeführt.
Die Quartierplanung Mischeli-Center kann während der Auflagefrist im Lichthof des Gemeindezentrums im Erdgeschoss (während der Öffnungszeiten des Stadtbüros) oder online eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet der Gemeinde Reinach BL einzureichen.