Gemeinde vergibt Beiträge an Vereine für 2026

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Leimental,

Organisationen in Oberwil können bis 31. Mai 2025 zweckgebundene Gesuche für Beiträge in Kultur, Freizeit und Sport einreichen.

Neubau Gemeindehaus Oberwil
Neubau Gemeindehaus Oberwil. - Gemeinde Oberwil

Wie die Gemeinde Oberwil BL mitteilt, unterstützt die Gemeinde im Rahmen ihrer Möglichkeiten mittels materieller und immaterieller Förderung zahlreiche Vereine, Institutionen, Gruppen und Einzelpersonen (nachfolgend «Organisationen») sowie regionale Gruppierungen in deren Bemühungen um die Pflege des kulturellen Erbes, in der Förderung des kulturellen Schaffens sowie bei den gesellschaftlichen und sportlichen Aktivitäten im Freizeitbereich.

Die Organisationen müssen eine regelmässige Vereinstätigkeit mit Schwerpunkt in Oberwil nachweisen können, und die Aktivitäten sollen in einem beachtlichen Umfang der Gemeinde oder der Oberwiler Bevölkerung zugutekommen. Die Beiträge sind ein Zeichen der Wertschätzung der Vereinsarbeit durch die Gemeinde und sollen den Organisationen eine gewisse Grundfinanzierung für ihre Aktivitäten sichern.

Die kommunalen Organisationen können einen schriftlichen und begründeten Antrag um Unterstützungsleistungen aus dem ordentlichen Gemeindebudget 2026 für Beiträge im Bereich «Kultur, Freizeit und Sport» bis spätestens 31. Mai 2025 an die Gemeindeverwaltung Oberwil, Fachabteilung Anlässe, Vereine, Freizeit, einreichen – zusammen mit den Nachweisen: Aktuelle Bilanz/Erfolgsrechnung, Liste der Aktivmitglieder mit Wohnsitzangabe, Jahresbericht.

Beiträge nur auf Gesuch und mit Zweckbindung

Der Gemeinderat entscheidet jeweils über die Aufnahme in das ordentliche Budget und über die Höhe der Beiträge aufgrund der eingegangenen Gesuche. Wichtig: Die Beiträge sind zweckgebunden.

Das bedeutet: Die Organisationen werden auf den Wegfall des Automatismus bei der Ausrichtung von Gemeindebeiträgen ohne konkrete Zweckbestimmung hingewiesen. Einmal gesprochene Unterstützungsbeiträge stellen kein Präjudiz für künftige Ansprüche dar, und die Gesuche müssen folglich jährlich neu eingereicht werden.

Zu spät eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden beziehungsweise weitere Beitragsanfragen sind unterjährig nicht mehr möglich.

Mehr aus Baselland

Gelterkinden

Mehr aus Basel

Meret Wälti
Mit neuem Buch
FC Basel ESC
Titel steht bevor