Investitionsplanung für Rodersdorf wurde festgelegt

Nau.ch Lokal
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Leimental 25.10.2022 - 14:24

Wie die Gemeinde Rodersdorf mitteilt, wurde am 20. Oktober 2022 beschlossen, Prioritäten für anstehende Investitionen für Infrastrukturprojekte neu festzulegen.

Das Gemeindehaus an der Leymenstrasse in Rodersdorf (SO).
Das Gemeindehaus an der Leymenstrasse in Rodersdorf (SO). - Nau.ch / Werner Rolli

Der Gemeinderat hat vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der Gemeinde Rodersdorf an seiner letzten Sitzung vom 20. Oktober 2022 beschlossen, Prioritäten für anstehende Investitionen für Infrastrukturprojekte neu festzulegen.

Wichtiger Massstab dabei war die Einschätzung hinsichtlich Wichtigkeit und Dringlichkeit.

Dies betrifft auch Projekte, für welche die Einwohnergemeindeversammlung (EGV) in der Vergangenheit bereits Kredite gesprochen hat.

Die EGV wird diesbezüglich auch das letzte Wort haben und Entscheide fällen müssen.

Infrastrukturprojekte müssen unverzüglich realisiert werden

Die Überlegungen des Gemeinderats stellt sich wie folgt dar, dass sich eine eklatante Verschuldung der Gemeinde abzeichnet, wenn nicht jetzt unverzüglich gehandelt wird.

Der Umstand, dass Infrastrukturprojekte durch den Gemeinderat und die EGV zwar beschlossen, aber über viele Jahre hinweg nicht realisiert wurden, darf nicht Massstab dafür sein, sie gerade jetzt unverzüglich realisieren zu müssen.

Als wichtig und dringlich erachtet der Gemeinderat Rodersdorf die bereits begonnene Umsetzung der Umgebungsgestaltung Grossbühl sowie die Schulraumerweiterung Grossbühl der Primarschule.

Die EGV vom Juni 2022 hat zudem beschlossen, den Gemeinderat mit der Planung des Kindergartens im Gebiet Grossbühl zu beauftragen.

Die Planungen sind zurzeit im Gang

Ebenso erachtet der Gemeinderat die Planung der Einführung einer Verkehrsverlangsamung, generelle Zone 30 Kilometer pro Stunde, auf Gemeindestrassen als wichtig und dringlich.

Unbestritten ist für den Gemeinderat auch, dass zu unserer Infrastruktur Sorge getragen wird und beispielsweise marode Wasserleitungen unterhalten oder ersetzt werden.

Hier nicht zu handeln, würde die Versorgungssicherheit infrage stellen und könnte spätere ungleich teurere Sanierungen und Reparaturen zur Folge haben.

Sanierung der Dammstrasse soll zurückgestellt werden

Die Sanierung der Dammstrasse, welche dabei unter anderem verbreitert und mit einer Wasserleitung versehen werden soll, ist nach Ansicht des Gemeinderats zurückzustellen und in ihrer Konzeption zu überdenken.

Ihre Realisierung würde einen Nachtragskredit von 500'000 Franken bedingen, den die EGV im Dezember 2022 sprechen müsste.

Die Folge einer Umsetzung der Sanierung Dammstrasse wäre, dass die Addition des benötigten Nachtragskredits von 500’000 Franken und den von der EGV bereits gesprochenen Kreditsummen vom 13. Dezember 2014 die Verschuldung der Gemeinde erheblich belasten würde.

Konzeption der Verbreiterung der Dammstrasse muss überprüft werden

Dies wäre selbst nach Abzug der Perimeterbeiträge durch die Eigentümerschaft der angrenzenden Parzellen sowie nach Abzug der Summen, welche zulasten der Wasser- und Abwasserkasse gingen, der Fall.

Der Gemeinderat ist zudem der Ansicht, dass die Konzeption der Verbreiterung Dammstrasse in einem Gegensatz zur geplanten generellen Verkehrsverlangsamung steht und überprüft werden muss.

Sanierung weiterer bestehender Strassen wird ebenfalls zurückgestellt

Die Sanierung weiterer bestehender Strassen, die der aktuelle Finanzplan enthält, Stockackerstrasse, Rösmattstrasse und so weiter, hat der Gemeinderat ebenfalls zurückgestellt.

Die Finanzplanung ist entsprechend zu überarbeiten.

Die Einwohnergemeindeversammlung vom 8. Dezember 2022 wird bezüglich der Realisierung des Projektes Sanierung Dammstrasse und der Verschiebung weiterer kostenintensiver Sanierungen von bestehenden Gemeindestrassen das letzte Wort haben.

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