Parlament will den beiden Basel kein volles Ständerecht geben

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sollen keinen zweiten Ständeratssitz erhalten. Und auch bei der Ermittlung des Ständemehrs sollen die beiden Kantone keine zweite Stimme bekommen. Dieser Meinung ist das Parlament.

Das Wichtigste in Kürze
- Nationalrat lehnt Ständerecht für beide Basel deutlich ab.
- Eine Mehrheit warnt vor Ungleichgewicht im Föderalismus.
- Nur eine Minderheit ist für gleiche Rechte für alle Kantone.
Der Nationalrat lehnte eine Standesinitiative aus Basel-Stadt für das volle Ständerecht der beiden Kantone ab. Die Abstimmung war deutlich: 121 zu 51 Stimmen bei 22 Enthaltungen.
Das Begehren ist damit vom Tisch. Der Stadtkanton begründete das Begehren mit der bundesstaatlichen und föderalen Rechtsgleichheit.
Für Basel-Stadt – Geberkanton, urbanes Zentrum, Wirtschaftsstandort – sei die einschneidende Einschränkung zunehmend weniger hinnehmbar.
Das föderale Gleichgewicht als Basis der Schweiz
Der Bundesstaat beruhe auf einem föderalen Gleichgewicht zwischen grösseren und kleineren sowie städtischen und ländlichen Kantonen.
Und: Hätten beide Basel je zwei Sitze im Ständerat, müssten Ob- und Nidwalden und die beiden Appenzell dasselbe Recht haben. Dies führe dies zu einem Übergewicht der deutschsprachigen und der ländlich geprägten Regionen. Neben den beiden Basel teilen sich auch diese Kantonspaare je eine Standesstimme.
Samira Marti (SP/BL) warb vergeblich um Unterstützung des Anliegens: «Beide Basel verstehen sich als vollwertige Kantone.»
Es brauche eine Auslegeordnung zur Frage, wie alle Kantone gleich behandelt werden könnten. Das Gleichgewicht im Bundesstaat aber gewahrt bleiben könnte. «Lassen Sie uns darüber nachdenken.»
Kantone könnten sich unterschiedlich entwickeln, hielt die Minderheit dagegen. Die Benachteiligung der früheren Halbkantone bei der Mitwirkung im bundespolitischen Entscheidungsprozess könne nicht begründet werden. Sie lasse sich auch nicht mit dem Argument des «föderalen Gleichgewichts» rechtfertigen.
Jeder Kanton sollte über dieselben Mitwirkungsrechte verfügen.





