Baselbieter Landrat lehnt Minimalprinzip nach Gerichtsurteilen ab

Der Baselbieter Landrat lehnt eine Beschränkung des Handlungsspielraums bei regierungsrätlichen Umsetzungen von Gerichtsurteilen ab. Er sprach sich am Donnerstag gegen eine entsprechende Initiative aus.

Die Abstimmung verlief mit 48 zu 31 bei 2 Enthaltungen zu Gunsten der Ablehnung. Das Volk wird nun in der Sache entscheiden – ein Gegenvorschlag steht nicht zur Wahl.
Die SVP-Fraktion unterstütze die Initiative, weil sie die Argumente der Initiierenden stärker Gewichte, als jene der Regierung, wie Martin Karrer sagte. Sein Parteikollege Markus Meier führte aus, wer ein Urteil umsetze, solle damit nicht neue Politik machen können. Laut Béatrix von Sury gab es in der Mitte-Fraktion unterschiedliche Meinungen.
«Ich verstehe das Ärgernis, das zu dieser Initiative geführt hat», sagte Simone Abt für die SP-Fraktion. Dennoch stimme die Partei gegen die Initiative. Auch ein grösserer Teil der FDP-Fraktion lehne die Initiative mehrheitlich ab, sagte Marc Schinzel – die Regierung solle nach einem Gerichtsentscheid sorgfältig handeln.
«Es kommt selten vor, dass das Bundesgericht ein Gesetz kassiert», sagte Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP). Ein im Landrat beschlossenes Gesetz sei meistens ein Kompromiss. Dürfe man nur einen kassierten Passus ändern, gerate der Kompromiss aus der Balance.
Minimalprinzip für Rechtskonformität
Die Initiative «Minimalprinzip für Ersatzregelungen nach gerichtlicher Aufhebung von Rechtsnormen» ist im Dezember 2025 mit 1670 Unterschriften zustande gekommen. Mit ihr fordert der Hauseigentümerverband die Ergänzung der Kantonsverfassung um einen Absatz.
Dieser sieht gemäss Initiativtext vor, dass sich die Regierung bei der Ausarbeitung einer Ersatzregelung aufs Minimum beschränken muss, wenn die ursprüngliche Gesetzes- oder Verfassungsbestimmung von einem Gericht aufgehoben wurde. Die Exekutive solle nur die Änderungen vornehmen, die laut dem Urteil erforderlich sind. Damit könne eine präzise und rechtskonforme Umsetzung gewährleistet werden.
Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab. Er führte in seiner Vorlage aus, dass es der Initiative darum geht, dass er den Ersatzentwurf aus eigenem Antrieb und ohne Auftrag des Landrats vorlegt. Dies tue er bereits und die neue Bestimmung würde zu selten zur Anwendung gelangen. Die Justiz- und Sicherheitskommission sprach sich ebenfalls gegen das Begehren aus, dies mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen.






