Baselbieter Landrat will Gemeinderäte nicht ausschliessen

Eine Initiative will Gemeinderäte aus dem Baselbieter Landrat ausschliessen. Im Parlament fand das Anliegen am Donnerstag kaum Unterstützung.

Der Landrat sprach sich mit 64 zu 17 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen die Initiative aus und empfahl sie somit zu Ablehnung. Als nächstes wird das Volk darüber befinden – einen Gegenvorschlag gibt es nicht.
Anita Bieder (SVP) sagte, ihre Fraktion sei gespalten: eine Hälfte unterstütze die Initiative, die andere lehne sie ab. Aus ihrer persönlichen Sicht solle man Personen nicht an politischem Engagement hindern.
«Die SP ist nicht gespalten», sagte Simone Abt: Sie lehne die Initiative ab. Auch die FDP sprach sich laut ihrem Fraktionssprecher Marc Schinzel gegen das Anliegen aus: die Staatsebenen müssten zusammenarbeiten.
Für die Fraktion der Grünen-EVP sagte Stephan Ackermann, sie sei grossmehrheitlich gegen die Initiative. Man erachte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte als Bereicherung. Die Stimmung bei der Mitte-Fraktion war gleich, wie Béatrix von Sury sagte. Es sei wichtig, die Gemeinden einzubringen. Gehe es ihnen gut, gehe es dem Kanton gut. GLP-Fraktionssprecherin Sabine Bucher schloss sich an.
Gewaltenteilung und Ausschlüsse
«Staatliche Rollen brauchen klare Zuständigkeiten. Die Gewaltenteilung sollte ein Kernanliegen sein», sagte Christine Frey (FDP). Gemeinderäte seien dafür gewählt, um auf die eigene Gemeinde zu schauen, votierte Frey. Im Landrat müsse man aber für den ganzen Kanton entscheiden. Sie sprach sich für eine Annahme der Initiative aus.
Marco Agostini (Grüne) hielt fest, dass er gewisse Sympathien für die Initiative, weil sie das Thema ins Gespräch bringe. Am Ende seien Landrätinnen und Landräte den Menschen verpflichtet, von denen sie gewählt würden und nicht irgendwelchen Institutionen. Agostini merkte dazu auch an, dass zahlreiche andere Menschen ebenfalls nicht im Landrat einsitzen könnten, so etwa Minderjährige oder Ausländerinnen oder Ausländer.
Hauseigentümer sehen Interessenkonflikte
Die Initiative «Keine Gemeinderäte im Landrat» fordert eine Ergänzung der Kantonsverfassung bei Paragraph 51, Absatz 2. Dieser schliesst Richterinnen und Richter sowie Gerichtsschreibende erster Instanzen, Mitglieder von Behörden selbstständiger kantonaler Betriebe und höhere Mitarbeitende der Staatsverwaltung wegen Unvereinbarkeit vom Landrat aus. Neu soll dies auch für Mitglieder von Gemeinderäten gelten.
Die Verfassungsinitiative wurde vom Hauseigentümerverband Kanton Baselland lanciert und ist im Dezember 2025 mit 1660 Unterschriften zustande gekommen. Die Initiierenden argumentieren damit, dass es zu Interessenkonflikten komme, wenn eine Person als Landrat über ein Gesetz befindet und es dann als Mitglied einer kommunalen Exekutive zu vollziehen hat, wie es in der Vorlage der Regierung steht.
Regierung sieht Gemeinderäte benachteiligt
Der Regierungsrat lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Aus ihrer Perspektive seien solche Interessenkonflikte nicht auf Gemeinderatsmitglieder beschränkt – viele Landrätinnen und Landräte gehörten privaten Interessengruppen an. Die Initiative würde die kommunale Exekutivpolitik als gegenüber anderen Interessengruppen benachteiligen.
Mitglieder von Bürger- oder Burgerräten könnten weiterhin im Landrat Einsitz nehmen, schrieb die Regierung weiter. Da die Initiative weder ein Eintrittsdatum noch eine Befugnis zur Inkraftsetzung enthält, würde das Gesetz am Tag nach der Abstimmung wirksam. Zum Zeitpunkt des Verfassens der Vorlage hätte dies 16 Landratsmitglieder betroffen.
Die vorberatende Justiz- und Sicherheitskommission hatte sich in ihrer Beratung mit 10 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung für die Ablehnung der Initiative ausgesprochen.






