Baselbieter Landrat verabschiedet Revision der Behindertenhilfe

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag eine Teilrevision des Gesetzes über die Behindertenhilfe (BHG) verabschiedet. Auch in der zweiten Lesung gab es keine Debatte.

Bei der Abstimmung über die Gesetzesänderung gab es ein einstimmiges Ja. Der Landratsbeschluss wurde schliesslich 69 zu 1 Stimmen ohne Enthaltungen angenommen. Das Vier-Fünftel-Mehr wurde erreicht, der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
In der ersten Lesung vor zwei Wochen hatte es keine Debatte zur Teilrevision gegeben. Davor hatte ihr die vorberatende Bildungs-, Kultur- und Sprortkommission einstimmig zugestimmt.
Selbstbestimmte Teilhabe stärken
Die Regierung strebt mit der Revision in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt eine stärkere Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung an, wie ihrer Vorlage zu entnehmen ist. Dabei gehe es etwa um verbesserten Zugang zu ambulanter Wohnbegleitung und neue Leistungen ausserhalb von Institutionen.
Assistenzleistungen sollen künftig von den betroffenen Personen und ihren Sozialversicherungen getragen werden, wie es hiess. Gegebenenfalls würden auch Ergänzungsleistungen zum tragen kommen. Zu einer Finanzierung durch die kantonale Behindertenhilfe komme es nur noch, wenn eine Person Sozialhilfe beziehe.






