Stadt Basel

Basler Gericht erklärt Riehener Haltestelleninitiative für ungültig

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Die Riehen-BS-Initiative zur Einschränkung behindertengerechter Massnahmen wurde vom Verwaltungsgericht für rechtsungültig erklärt.

Frau Rollstuhl
Die Initiative fordert Einschränkungen bei der Umsetzung behindertengerechter Massnahmen. (Symbolbild) - keystone

Nach der Basler Regierung hat auch das Verwaltungsgericht eine Initiative der Gemeinde Riehen BS für rechtsungültig erklärt, wie einem am Mittwoch publizierten Entscheid zu entnehmen ist.

Die Initiative fordert Einschränkungen bei der Umsetzung behindertengerechter Massnahmen. Der Entscheid der Fünferkammer des Gerichts stammt vom 18. August und wurde am Mittwoch im Kantonsblatt publiziert.

Er kann noch vor Bundesgericht angefochten werden. Ein schriftliches Urteil steht indes noch nicht öffentlich zur Verfügung. Der Riehener Gemeinderat hatte im Januar 2024 beschlossen, die Initiative einzureichen.

Kantonale Ausführungsbestimmungen gefordert

Diese verlangt, dass der Kanton zur behindertengerechten Ausgestaltung von Haltestellen Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Behindertenrechtegesetz erlässt.

Diese sollen verhindern, dass «pauschal auf eine Maximallösung gesetzt wird» und sicherstellen, «dass bei der Verhältnismässigkeitsprüfung die Interessen aller Verkehrsteilnehmenden» sowie etwa verkehrstechnische oder historische Gegebenheiten miteinbezogen werden.

Die Regierung war bereits im Juni 2024 zum Schluss gekommen, dass die Initiative rechtsungültig ist. Aus ihrer Sicht habe der Kanton gemäss Bundesrecht keine Kompetenz, selber Regeln zur Verhältnismässigkeit zu erlassen.

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