Basler Regierung beantragt Ablehnung von zwei Steuerspar-Motionen

Die Basler Regierung lehnt zwei bürgerliche Steuerspar-Motionen ab, um den finanzpolitischen Spielraum des Kantons zu wahren.

Die Basler Regierung fürchtet um den finanzpolitischen Handlungsspielraum des Kantons. Deshalb beantragt sie dem Grossen Rat, von einer Zweitüberweisung zweier Steuerspar-Motionen aus dem bürgerlichen Lager abzusehen, wie die Regierung am Dienstag mitteilte.
Die Basler Regierung muss sich gegenwärtig mit mehreren Steuerspar-Vorstössen aus dem Grossen Rat befassen. Bereits als verbindlicher Auftrag überwiesen wurde eine FDP-Motion, die eine teilweise «Rückvergütungen von kantonalen Überschüssen an die steuerzahlenden Privatpersonen» fordert. Am 18. September hat der Grosse Rat zwei weitere Spar-Vorstösse der Regierung zur Berichterstattung überwiesen.
Forderungen und Bedeutung des kantonalen Einkommenssteuerfusses
Ein Vorstoss aus der FDP-Fraktion verlangt die «Einführung eines jährlichen Grossratsbeschlusses über den kantonalen Einkommenssteuerfuss», wie es im Titel der Motion heisst. Eine kurzfristige Steuerung mittels Anpassung des Steuerfusses sei weder notwendig noch zweckmässig zumal der Steuerfuss im kantonalen Steuersystem keine Bedeutung habe, schreibt die Regierung dazu. Steuersenkungen oder -erhöhungen seien auch jetzt rasch umsetzbar.
Ebenso wenig will die Regierung von einem neuen Steuerpaket wissen, wie dies von der SVP eingebracht worden ist. Eine weitere Steuersenkung würde den notwendigen finanzpolitischen Spielraum erheblich einschränken, schreibt die Exekutive.