Stadt Basel

    Basler Regierung will Verzicht auf Überbrückungsrenten ermöglichen

    Keystone-SDA Regional
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    Basel,

    Die Basler Regierung will das Pensionskassengesetz überarbeiten. Der am Mittwoch publizierte Ratschlag sieht unter anderem vor, dass Unternehmen des Kantons auf die AHV-Überbrückungsrente verzichten können. Der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) kritisiert dies als «Rentenabbau».

    Die Revision des Pensionskassengesetzes betrifft unter anderem die Angestellten des Universitätsspitals Basel. (Archivbild)
    Die Revision des Pensionskassengesetzes betrifft unter anderem die Angestellten des Universitätsspitals Basel. (Archivbild) - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

    Dabei geht es um Vorsorgewerke der öffentlichen Spitäler, der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) und der Industriellen Werke Basel (IWB). Diese müssen künftig keine AHV-Überbrückungsrenten bei vorzeitiger Pensionierung auszahlen. Für laufende Überbrückungsrenten gilt dies jedoch nicht – diesbezüglich wird der «Besitzstand gewährt», wie es im Gesetzestext heisst.

    Der VPOD hielt in ihrem Communiqué fest, dass die Überbrückungsrente ein «zentraler Bestandteil einer sozialverträglichen Pensionierung» sei. Unter anderem im Gesundheitswesen sei er «unverzichtbar».

    Die Regierung schlägt zudem eine Deckelung des Teuerungsfonds vor, die auch für die Kantonsangestellten gilt. Übersteigt dieser am Ende des Vorjahres 3 Prozent des Vorsorgekapitals der Rentenbezügerinnen und -bezüger, leistet der Arbeitgeber keine Einlage in den Teuerungsfonds, wie es im revidierten Gesetzestext heisst.

    Aus der Sicht der Regierung kann die Äufnung des zweckbestimmten Teuerungsfonds bei ausbleibender Teuerung zu einer Überdotierung führen. Die Kantonsexekutive ist der Meinung, dass der Fonds über ausreichend Mittel verfügen solle, doch unverhältnismässig hohe Beiträge nicht sinnvoll seien. Werde die definierte Obergrenze erreicht, könnten Beiträge befristet gesenkt werden, was den Arbeitgeber finanziell entlaste.

    Der Kanton überarbeitete das Pensionskassengesetz zuletzt vor zehn Jahren. Über die besagte neue Revision hat der Grosse Rat zu entscheiden.

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