Grünes Licht für die Erbschaftssteuer-Initiative der Baselbieter SP

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Die SP Baselland möchte, dass die Erbschaftssteuer für hohe Beträge wieder eingeführt wird. Nun kann sie eine entsprechende Initiative lancieren.

Erbschaftssteuer
Bei einer Volksabstimmung entschied sich das Baselbieter Stimmvolk im Jahr 2001, die Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen abzuschaffen. (Symbolbild) - dpa

Die SP Baselland will bei hohen Beträgen die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen wieder einführen. Nach der obligaten Vorprüfung der rechtlichen Erfordernisse kann sie eine entsprechende Initiative lancieren, wie die Landeskanzlei am Montag im Amtsblatt bekannt gab.

Das Volksbegehren sieht unter anderem vor, dass Kinder und Eltern von vermögenden Personen nicht mehr von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit sein sollen. Diese Ausnahme soll nur noch Ehegatten oder eingetragene Partnerinnen und Partner gelten.

Die Initiative sieht für die direkten Nachkommen des Erblassers oder des Schenkers ab einem Freibetrag von 2 Millionen Franken einen Steuersatz von 4 Prozent vor. Der Steuersatz soll bei höheren Beträgen stufenweise steigen. Ab 50 Millionen beträgt er gemäss Initiativtext 12 Prozent.

Solidaritätsinitiative zur Entlastung mittlerer und tiefer Einkommen

Das Volksbegehren trägt den Titel «Für solidarische Erbschaften» beziehungsweise «Solidaritätsinitiative». Die Besteuerung von hohen Erbschaften soll dem Kanton «finanzielle Handlungsspielräume zur Entlastung von Menschen mit mittleren und tiefen Einkommen» ermöglichen, schreibt die SP über dem Initiativtext.

Bekanntester Name im Initiativkomitee ist der sozialdemokratische Nationalrat Eric Nussbaumer. Mit Nils Jocher, Tania Cucè und Michael Durrer ist sowohl die Parteiführung der Baselbieter SP und wie auch der Grünen mit im Boot. Aus der SP-Fraktion im Landrat sind Ronja Jansen, Adil Koller und Sandra Strüby-Schaub im Komitee vertreten.

Bei einer Volksabstimmung entschied sich das Baselbieter Stimmvolk im Jahr 2001, die Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen abzuschaffen. Ein bürgerliches Komitee hatte eine entsprechende Initiative lanciert. Der Landrat beschloss 2009 weitere Lockerungen, unter anderem eine Ausnahme der Eltern von der Steuer.

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