Ja zu digitalen Verfassungs- und Verwaltungsverfahren im Baselland

In der Schweiz werden digitale Verfahren für die Zivil- und Strafrechtspflege eingeführt. Der Baselbieter Landrat möchte dies auch für die Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit vereinheitlichen. Er hat am Donnerstag eine entsprechende Vorlage der Gerichte angenommen.

Die Abstimmungen über die Gesetzesänderung und den Landratsbeschluss über die Teilrevision des Verwaltungsprozessrechts verliefen jeweils einstimmig. Während der ersten Lesung vor zwei Wochen hatte es keine Debatte gegeben.
Mit der Vorlage wollen die Gerichte die rechtlichen Grundlagen für einen flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehr im Kanton schaffen, wie es hiess. Es werde eine Pflicht zu elektronischen Aktenführung eingeführt. Diese Akte solle die rechtlich massgebliche sein. Den Zeitpunkt des Inkrafttretens beschliesse die Regierung mit einer Übergangszeit.
Das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation der Justiz (BEKJ) ist Teil des bundesweiten Projekts Justitia 4.0, das die Digitalisierung der Justiz anstrebt, wie die Gerichte in ihrer Vorlage schrieben. Demgemäss würden auch im Kanton Baselland künftige Straf- und Zivilverfahren papierlos geführt. Für ihre Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren müssten die Kantone dies selbst regeln.
Die Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) hatte in ihrer Beratung keine Änderungen an der Vorlage vorgenommen und ihr einstimmig ihren Segen gegeben.






