Stadt Basel

Kanton Basel-Stadt soll Handänderungssteuer halbieren

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Im Kanton Basel-Stadt könnte die Handänderungssteuer halbiert werden. Der Grosse Rat hat eine entsprechende Motion an die Regierung überwiesen.

Grosser Rat basel
Der Grosse Rat von Basel. (Archivbild) - nau.ch

Die Handänderungssteuer soll im Kanton Basel-Stadt halbiert werden. Der Grosse Rat hat am Mittwoch eine entsprechende Motion knapp mit 50 zu 49 Stimmen an die Regierung überwiesen. Der Stichentscheid von Grossratspräsident Balz Herter (Mitte) ermöglichte das.

Dazu kam es, weil sich das Ja-Lager mit Mitte-EVP, FDP, LDP und SVP und das Nein-Lager mit SP, Grünen und Basta gleich stark gegenüberstanden.

Bruno Lötscher-Steiger Die Mitte
Bruno Lötscher-Steiger ist Basler Grossrat für Die Mitte. - zVg

Die Motion von Bruno Lötscher (Mitte) fordert, dass der Kanton die Handänderungssteuer von 3 Prozent auf 1,5 Prozent senkt. Der Kanton erhebt diese Steuer beim Erwerb eines Grundstücks.

Uneinig waren sich Befürworter und Gegner bei der Funktion dieser Steuer.

Funktion der Handänderungssteuer

Sie sorge für Stabilität auf dem Immobilienmarkt, da sie dafür sorge, dass Eigentümerwechsel nicht zu schnell und spekulativ geschehen würden, sagte Patrizia Bernasconi (Basta).

Motionär Lötscher erwiderte, dass längst die Grundstückgewinnsteuer diese Funktion übernommen habe. Eine wirkliche Aufgabe habe die Handänderungssteuer heute nicht mehr.

Daniel Gmür (SP) sagte «nichts anderes als eine Steuersenkung für den wohlhabenden Teil der Bevölkerung», während Lötscher dies als «Wiederherstellung der Steuergerechtigkeit» bezeichnete.

Luca Urgese
Grossrat Luca Urgese, FDP. - zvg

Luca Urgese (FDP) sprach von einer «unsozialen Steuer», gerade für junge Familien, die Mühe hätten, sich ein Eigenheim zu leisten. Der Staat erhebe diese Steuer einfach deshalb, weil er es könne, sagte Urgese weiter.

Debatte um soziale Gerechtigkeit

«Ja, es ist eine Steuer», erwiderte Finanzdirektorin Tanja Soland (SP). Eine Halbierung der Einnahmen von heute rund 50 Millionen Franken bedeute, dass 25 Millionen woanders im Budget fehlen würden. Zudem seien Liegenschaftsbesitzende «nicht die Armen im Kanton», da Grundeigentum hier ein Privileg sei.

Trotz Widerstand vonseiten der Regierung entschied sich das Parlament letztlich für eine Erstüberweisung der Motion.

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