Mehr ambulante Angebote für Menschen mit Behinderungen im Baselbiet

Die Baselbieter Regierung möchte die Selbstbestimmungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen weiter stärken. Sie hat eine Teilrevision des Gesetzes über die Behindertenhilfe an den Landrat verabschiedet.

So sollen Menschen mit Behinderungen mit der Revision mehr Angebote im ambulanten Bereich in Anspruch nehmen können, wie die Exekutive am Mittwoch mitteilte. Auch sollen Leistungen in den Bereichen Arbeit und Tagesgestaltung für Volljährige auch ausserhalb von Institutionen möglich werden.
Die Teilrevision sieht vor, dass volljährige Personen mit Behinderungen eine bedarfsgerechte Unterstützung in einem direkten Anstellungsverhältnis bei Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten können. Betroffene würden dadurch mehr Flexibilität und bessere Teilhabemöglichkeiten an Gesellschaft und Arbeitsmarkt erhalten, heisst es weiter.






