Tempo 30: Initiative soll zu mehr Demokratie führen

Der TCS beider Basel fordert, dass ein Gemeinderat zuerst die Bevölkerung konsultiert, bevor er mit dem Wunsch nach einer Temporeduktion an den Kanton gelangt.

Martin Dätwyler sagt: «In jeder Gemeinde, die Tempo 30 auf Hauptstrassen einführte, gab es im Nachgang heftigste Diskussionen.»
Der FDP-Landrat, Direktor der Handelskammer beider Basel und Vize-Präsident des TCS beider Basel ist Co-Präsident des Komitees «Tempo 30 auf Hauptstrassen – nur mit Zustimmung des Volkes».
Die Initiantinnen und Initianten haben am vergangenen Montagmorgen zum Start der Abstimmungskampagne ins TCS-Center Füllinsdorf geladen.
Der Baselbieter Landrat lehnt die formulierte Gesetzesinitiative, die am 8. März 2026 vors Volk kommt, ab. Zum Gegenvorschlag der Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) sagt er hingegen Ja.
Das Volksbegehren wurde mit rund 10’000 Unterschriften eingereicht. Die Regierung empfiehlt es ebenfalls zur Ablehnung.
Oder um es mit den Worten von Dätwyler zu sagen: «Die Regierung wollte diese Initiative nie; sie fühlte sich beschnitten.»
Aktuell können sich die Gemeinderäte direkt an die Regierung wenden und beantragen, dass die Höchstgeschwindigkeit auf Hauptstrassen herabgesetzt wird. Künftig soll zuerst die Bevölkerung darüber abstimmen können.
Die Gemeinde-Exekutive soll eine Geschwindigkeitsreduktion nur dann beschliessen dürfen, wenn alle übrigen Massnahmen, um die Situation zu verbessern, ausgeschöpft sind. Ob das Tempo schliesslich reduziert wird oder nicht, entscheidet weiterhin die Regierung.
Ferner ist eine Übergangsbestimmung vorgesehen. Sie verlangt, dass bereits ergangene Verkehrsanordnungen dieser Art innerhalb von zwei Jahren, nachdem die Gesetzesänderung in Kraft getreten ist, den Stimmberechtigten vorzulegen sind. Lehnen diese sie ab, sind die Verkehrsanordnungen wieder aufzuheben.
Das Maximum an direkter Demokratie
Der Gegenvorschlag sieht keinen Urnengang vor. Er verlangt aber, dass der Einwohnerrat oder die Gemeindeversammlung konsultiert werden, bevor der Gemeinderat den Antrag auf Tempo 30 an den Regierungsrat stellt.
«Wir unterstützen auch den Gegenvorschlag», sagt Christoph Buser, Direktor der Wirtschaftskammer Baselland und Co-Präsident des Komitees. «Aber unsere Initiative ist der bessere Weg, weil sie das Maximum an Mitbestimmung und direkter Demokratie fordert.»
Eine Stärkung der Demokratie betonten alle Komitee-Mitglieder. Für den Baselbieter SVP-Nationalrat Thomas de Courten ist zudem wichtig, «dass der Verkehr fliesst, statt steht». Sonst entstehe Ausweichverkehr.
Tempo 30 führe durch ein Stop and Go auf der Hauptstrasse zum Gegenteil von dem, was es verspreche: Mehr Lärm, mehr Schadstoffe und weniger Sicherheit.
Ein Flüsterbelag sei der bessere Lärmschutz, sagt de Courten. Komme hinzu: «Der Zeitverlust durch Tempo 30 führt zu enormen Kosten für das Gewerbe.»
Füllinsdorfs Gemeindepräsident und Garageninhaber Christoph Keigel (Pro Füllinsdorf) bezeichnet sich als «starken Befürworter von Tempo 30 am richtigen Ort». Eine Geschwindigkeitsreduktion könne die richtige Massnahme sein, um den Verkehr zu kontrollieren und um Anwohner vor Lärm zu schützen.
«Tempo 30 auf Hauptstrassen darf aus Sicht der Gemeinden kein Tabu sein», sagt Keigel. «Aber es darf nicht sein, dass es von oben angeordnet wird.»
Das Komitee stützt seine Positionen auf eine Umfrage unter den Sektionsmitgliedern des TCS beider Basel. Diese habe ergeben, dass 71 Prozent für Tempo 30 in den Quartieren seien, aber 89 Prozent gegen Tempo 30 auf Hauptstrassen.
Auch zeige eine unabhängige Umfrage, dass sich 78 Prozent der Baselbieterinnen und Baselbieter gegen flächendeckendes Tempo 30 aussprechen.
Verschiedene Gutachten
Die Baselbieter Sicherheitsdirektion beauftragte Andreas Stöckli von der Universität Freiburg mit einem externen Gutachten.
Der Staats- und Verwaltungsrechtler kam zum Schluss, die TCS-Initiative verstosse gleich mehrfach gegen Bundesrecht sowie gegen die in der Kantonsverfassung festgelegte Hoheit des Kantons über die Kantonsstrassen und gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung.
Mit dem Strassenverkehrs- und Umweltschutzrecht des Bundes sei der Initiativtext auch nicht vereinbar. Die Initiative soll für rechtsungültig erklärt werden.
Daraufhin holte die JSK bei Felix Uhlmann ein Obergutachten ein. Der Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre an der Universität Zürich hält darin fest, dass die Initiative Fragen der Gültigkeit aufwerfe und in einem Spannungsverhältnis zu den bundesrechtlichen Vorgaben stehe.
Wenn man sie nach Auffassung der Initianten auslege und damit auf den Antrag der Gemeinde auf Einführung von Tempo 30 beziehe, läge eine Gültigkeitserklärung näher als eine Ungültigkeitserklärung. Deshalb beantragte die JSK dem Landrat, die Initiative für rechtsgültig zu erklären, was dieser auch tat.
Zwei Sekunden
Im Januar 2022 strahlte das Radio SRF ein Interview mit Ruedi Häfliger aus. Er ist Dozent für Verkehrswesen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. In der Sendung «Echo der Zeit» betont er, Tempo 30 habe nirgends zu mehr Verkehr auf den Nebenstrassen geführt.
«Wo der Schleichverkehr durch die Quartiere rollt, wurden bereits Massnahmen getroffen, und jetzt bleibt er auf der Hauptstrasse.» Zu Schleichverkehr führten die Verkehrs-Spitzenzeiten, zu denen heute niemand mehr schneller als mit 30 Stundenkilometern durch eine Ortschaft fahre, zumal die Strassen bereits voll seien.
Häfliger ist ausserdem der Meinung, verkehrsorientierte Strassen würden ihren Charakter auch mit Tempo 30 erhalten. Gegenüber Tempo 50 gingen auf 100 Metern zwei Sekunden verloren.
Weil Tempo 30 Ampeln und Fussgängerstreifen überflüssig mache, profitiere der Verkehrsfluss – und die Gesundheit, da der Verkehrslärm abnähme. «In der Schweiz sterben jährlich rund 500 Menschen aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen wegen zu hohem Verkehrslärm», sagt Häfliger. Tempo 30 würde für den ÖV Mehrkosten verursachen, weil auf einzelnen Linien mehr Kurse unterwegs sein müssten.
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Hinweis: Dieser Artikel wurde zuerst im Basler Newsportal «OnlineReports» publiziert.






