Stadt Basel

Wahlrechtsreform: Befürworter wollen mehr Demokratie & Gerechtigkeit

Thomas Gubler
Thomas Gubler

Basel,

Bald stimmt das Baselbieter Stimmvolk über den Doppelproporz ab. SP, Mitte, Grüne, EVP und GLP machen sich für die Vorlage stark. SVP und FDP bekämpfen sie.

Baselland
Sie wollen Sitzsprünge verhindern: Stephan Ackermann, Sandra Strüby, Werner Hotz, Simon Oberbeck, Thomas Tribelhorn (v.l.). - onlinereports.ch / Thomas Gubler

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 9. Februar wird im Baselbiet über die Wahlrechtsreform abgestimmt.
  • SP, Mitte, Grüne, EVP und GLP machen sich für die Vorlage stark.
  • Dagegen sind die Fraktionen von SVP und FDP.

Die Wahlrechtsreform, über die am 9. Februar im Baselbiet abgestimmt wird, sei wohl primär etwas für politisch speziell Interessierte und nicht gerade «ein Gassenhauer».

Das jedenfalls meint (oder befürchtet) Stephan Ackermann, Fraktionschef der Grünen, der am Dienstag zusammen mit EVP-Landrat Werner Hotz, SP-Vizepräsidentin Sandra Strüby, Mitte-Fraktionschef Simon Oberbeck und GLP-Präsident Thomas Tribelhorn in Liestal den Abstimmungskampf der Befürworter eröffnet hat.

Schon eher «Gassenhauer-Qualität» hat hingegen die Liste der prominenten «Opfer», die das geltende Wahlrecht durch seine absonderliche Eigenheit der Sitzsprünge gefordert hat.

Darunter finden sich Namen wie EVP-Präsident Martin Geiser, die früheren GLP-Landräte Hans Furer (anschliessend Kantonsrichter) und Gerhard Schafroth, die frühere Landratspräsidentin Regula Steinemann, ebenfalls von der GLP, sowie Priska Jaberg (EVP).

Das Fass zum Überlaufen gebracht

Jabergs Abwahl durch Sitzsprung vom Wahlkreis Liestal in den Wahlkreis Pratteln hat schliesslich das Fass zum Überlaufen gebracht und die Reform quasi angestossen: Die EVP-Politikerin aus Bubendorf hatte 1263 Stimmen auf sich vereinigt, Irène Wolf aus Füllinsdorf, die den Sitz erbte, gerade mal 293. Jabergs Stimmen «gingen so verloren», so Hotz.

Und nicht nur das: Kleinparteien wie die EVP oder die GLP riskieren auf diese Weise bei jeder Wahl, dass ihre Landratsabordnung zu einem guten Teil ausgewechselt wird – ungeachtet der erzielten Stimmenzahlen der Kandidatinnen und Kandidaten.

Die Abstimmungsvorlage, beziehungsweise das neue Wahlrecht, soll nun mehr Gerechtigkeit und Demokratie bringen, indem die Parteienstärken besser abgebildet werden und dabei gleichwohl die lokale Verankerung der Landrätinnen und Landräte erhalten bleibt.

Das Mittel dazu ist der sogenannte Doppelproporz, der bereits in neun Kantonen gilt. Danach wird in einer ersten Runde die Sitzzahl einer Partei ermittelt. Im zweiten Schritt erfolgt dann die Zuteilung auf die Wahlkreise.

Klausel schützt vor Jux-Gruppen

Davon wird es weiterhin zwölf geben. Hingegen werden die vier Wahlregionen abgeschafft. Aufgehoben wird auch die Garantie von sechs Sitzen pro Wahlkreis.

Neu erhält jeder vorab mindestens einen Sitz garantiert. Alle übrigen Mandate werden anschliessend gemäss Nationalratsproporz – proportional zur Bevölkerung – den Wahlkreisen zugeteilt.

«Sogenannte Sitzsprünge kann es vereinzelt weiterhin geben. Sie reduzieren sich gegenüber heute jedoch stark», sagt Simon Oberbeck.

Um den Einzug von Jux-Gruppen und Politik-Clowns ins Kantonsparlament zu verhindern, wird schliesslich ein Quorum eingeführt. Eine Partei oder eine Listengruppe muss für den Einzug in den Landrat entweder mindestens fünf Prozent der Parteistimmen in einem Wahlkreis oder im gesamten Kanton mindestens drei Prozent der Wählerstimmen erzielen.

SVP und FDP dagegen

Im Landrat wurde die Wahlrechtsreform mit 49 zu 37 Stimmen gutgeheissen. Dagegen stimmten die Fraktionen von SVP und FDP.

Beide bezeichneten den Aufwand für die Reform in der Ratsdebatte als unverhältnismässig. Den Verdacht, dass die zwei grossen bürgerlichen Parteien durch die Reform vor allem Sitzverluste zugunsten der Kleinparteien befürchten, konnten sie indessen nie ganz ausräumen.

Dagegen nimmt die dritte Grosspartei, die SP, dieses Risiko in Kauf, wie Vizepräsidentin Sandra Strüby erklärt.

SVP und FDP bezeichnen die vorgeschlagene Reform in einem Communiqué vom Dienstag als «weder modern noch demokratischer». Sie verhindere auch nicht die als ungerecht empfundenen Sitzsprünge und schwäche mit der Abschaffung der sechs Mindestsitze pro Wahlkreis das ländliche Baselbiet zugunsten der Agglomerationsgemeinden.

«Für die SVP und FDP stehen die vermeintlichen Vorteile der Wahlrechtsreform in keinem Verhältnis zum damit verbundenen Anpassungsaufwand», heisst es weiter in der Mitteilung. Die treibende Kraft hinter der Wahlrechtsreform seien kleinere Parteien, die sich dadurch Vorteile erhofften.

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Hinweis: Dieser Artikel von Thomas Gubler wurde zuerst im Basler Newsportal «OnlineReports» publiziert.

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