Baselland

Kanton Basel-Landschaft: Spitex, SRG und AHV: Zehn Geschäfte aus dem Regierungsrat

Kanton Basel-Landschaft
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Liestal,

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat zehn Geschäfte verabschiedet – von den Vorschriften zur Angehörigenpflege über den SRG-Standort Basel bis zur AHV-Revision.

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Gemeindehaus. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Im Bereich der Verordnung über die Finanzierung von Pflegeleistungen in Verbindung mit der Alters- und Betreuungsverordnung hat der Regierungsrat die Spitexorganisationen angewiesen, die geltenden Vorschriften einzuhalten. Der Kanton hat die Gemeinden über entsprechende Kontrollmöglichkeiten orientiert.

Optimierung der Baulandnutzung durch Reduktion der Strassenbestände

Der Regierungsrat anerkennt die Grundintention der Interpellation, wonach die bestehenden Bauzonen möglichst effizient genutzt und die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert werden sollen. Die Bau- und Strassenlinien sind jedoch nicht generell als Hemmnis der Innenentwicklung zu betrachten. Bei Baulinien führt eine Reduktion des Strassenabstands grundsätzlich weder zu einer Vergrösserung der Bauzonenfläche noch zu höheren zulässigen Nutzungswerten. Angesichts der vielfältigen Anforderungen an den Strassenraum sowie der unterschiedlichen räumlichen Verhältnisse im Kanton ist eine generelle Reduktion der Bau- und Strassenlinien deshalb weder sachgerecht noch verhältnismässig. Der Regierungsrat sieht deshalb keinen Anlass, die bisherige Praxis bezüglich der Festlegung von Bau- und Strassenlinien an Kantonsstrassen grundsätzlich zu ändern.

Erhalt eines starken SRG-Standorts Basel

Der Regierungsrat legt die Antworten zu den Fragen der Interpellation vor. Er erachtet die regionale Verankerung und damit den SRG-Standort Basel als bedeutend. Es ist ihm ein Anliegen, neben dem Regionaljournal auch die Kultur- und Wissenschaftsredaktion der SRG in der Region zu behalten.

Jahresbericht 2025 der Sozialversicherungsanstalt

Der Regierungsrat hat den Jahresbericht 2025 der SVA Basel-Landschaft genehmigt und zur Kenntnisnahme an den Landrat weitergeleitet.

Mobilitätslösungen für das Oberbaselbiet

Der Regierungsrat berichtet zu den beiden Vorstössen auf Grundlage des regionalen Entwicklungskonzepts Oberbaselbiet, einer Planungsstudie zum Chienbergtunnel und den aktuellen Verkehrszahlen. Er ist der Auffassung, dass der Fokus mittelfristig auf der Optimierung der heutigen Infrastruktur sowie dem Ausnutzen der Verlagerungspotenziale auf den öffentlichen Verkehr und den Veloverkehr liegt, zumal der Hauptteil des Verkehrs auf den kritischen Strassenabschnitten hausgemacht ist und aus den Hauptorten des oberen Ergolztals stammt.

Zusätzliche Sonderschulangebote

Die steigenden Zahlen in der Sonderschulung stellen den Kanton Basel-Landschaft vor Herausforderungen. Der Regierungsrat hat deshalb verschiedene Massnahmen eingeleitet, um die Regelschulen zu stärken, die Steuerung zu verbessern und die Versorgung weiterhin sicherzustellen. Gleichzeitig wird geprüft, in welchem Umfang zusätzliche Sonderschulplätze erforderlich sind.

Stellungnahme zur AHV-Revision 2030

Der Regierungsrat unterstützt die grundsätzliche Zielsetzung der Vorlage und befürwortet insbesondere die Anreizmechanismen zur Förderung einer längeren Erwerbstätigkeit sowie das Ziel einer ausgeglichenen Finanzierung. Anpassungsbedarf sieht er beim frühzeitigen Leistungsbezug der 2. Säule, bei der geplanten Beitragspflicht für überhöhte Dividendenausschüttungen sowie bei den zusätzlichen administrativen Verpflichtungen für die Kantone, insbesondere bei der Umsetzung der Meldepflichten. Der Regierungsrat ersucht den Bundesrat, Lösungen zu wählen, welche die Finanzierung der AHV nachhaltig sichern, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft oder die kantonalen Verwaltungen und Sozialversicherungsanstalten unverhältnismässig zu belasten. Insbesondere ist auf eine administrativ und technisch einfach umsetzbare Lösung zu achten.

Totalrevision von drei Verordnungen zum Kartellgesetz

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen des Kartellgesetzes erfordern eine Totalrevision von drei der vier Verordnungen zum Kartellgesetz: Zusammenschlussverordnung Kartellgesetz, Gebühren- und Entschädigungsverordnung zum Kartellgesetz und Kartellgesetz-Sanktionsverordnung. Neben der Nachführung an die neuen gesetzlichen Regelungen werden die Verordnungen an die in den vergangenen Jahren ergangene Rechtsprechung angepasst. Der Regierungsrat hat keine Bemerkungen dazu.

Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung

Der Regierungsrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zur geplanten Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) Stellung genommen, die auf die Motion Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» zurückgeht. Diese verlangt vom Bund eine Änderung des UVG und/oder gegebenenfalls anderer einschlägiger Bestimmungen, um zu garantieren, dass Taggelder auch in solchen Fällen bezahlt werden, in denen die Erwerbsunfähigkeit durch Rückfälle oder Spätfolgen einer Verletzung begründet ist, die eine versicherte Person als Jugendlicher erlitten hat. Der Regierungsrat ist mit den Änderungsvorschlägen einverstanden.

Konzept für den Gütertransport

Der Regierungsrat unterstützt das Konzept für den Gütertransport in seinen wesentlichen Punkten. Die Anpassungen schaffen mehr Klarheit hinsichtlich der Infrastrukturen des Gütertransports, die Bedeutung der Hafeninfrastrukturen wird angemessen berücksichtigt. Der Regierungsrat schlägt Anpassungen in den Planungsgrundsätzen vor und beantragt unter anderem, die Streichung diverser Baselbieter Anlagen aus dem Anlagenverzeichnis zu erläutern.

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