Baselbieter Kantonsgericht bestätigt Landrat bei Uni-Finanzierung

Das Baselbieter Kantonsgericht hat am Mittwoch eine Beschwerde gegen den Landratsentscheid über die nur teilweise Rechtsgültigkeit der Uni-Finanzierungsinitiative von elf Gemeinden abgewiesen. Die Beschwerde war von der federführenden Gemeinde Rünenberg BL eingereicht worden.

«Mit einer Gemeindeinitiative kann man dem Regierungsrat nicht befehlen, den Uni-Vertrag per 2027 zu kündigen», hielt Gerichtspräsident Pascal Leumann fest. Alle fünf Richter der als Verfassungsgericht agierenden Kammer waren sich einig, dass mit der expliziten Instruktion im Initiativtext die Gewaltenteilung verfassungswidrig tangiert wäre.
Denn gemäss Kantonsverfassung obliegt die Kompetenz zum Abschluss und der Kündigung interkantonaler Verträge einzig der Exekutive, wie es hiess. Wolle man das ändern, bedürfe das einer Verfassungsänderung. Es gebe andere Kantone, die eine Staatsvertragsinitiative kennen würden.
Damit bleibt der Entscheid des Landrats bestehen, dass die Initiative nur teilweise rechtsgültig ist. «Mit der Streichung der Kündigungsklausel kann das Kernanliegen der Initiative weiter verfolgt werden», sagte Richterin Judith Frey-Napier. Dieses sei, dass sich bei der Uni-Finanzierung etwas ändere.
Gemeinden wollen Entlastung
Die Initiative «Für eine faire Beteiligung aller Kantone an der Universität Basel» war im August 2025 von elf Gemeinden eingereicht worden. Sie fordert, dass die Regierung den Vertrag über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel mit dem Stadtkanton per Ende 2027 kündigt.
Weiter solle der Kanton «alle ihm möglichen Schritte» unternehmen, um ab 2030 einen interkantonalen Vertrag abzuschliessen. Dieser solle so ausgestaltet werden, dass alle Kantone mit Studierenden an der Uni deren Vollkosten übernehmen und das Restdefizit zwischen ihnen aufgeteilt wird. Auch müsse Baselland aus dem Vertrag austreten, wenn das ein anderer Kanton tun würde.
Die Gemeinden erhoffen sich davon eine finanzielle Entlastung. im Jahr 2025 zahlte Baselland 166,3 Millionen Franken und Basel-Stadt 180,4 Millionen Franken, wie Daten der Universität zeigen. Übrige Kantone trugen hingegen nur 71 Millionen Franken bei.
Der Rechtsdienst von Regierung und Landrat hatte die Initiative im Oktober 2025 für teilweise rechtsungültig befunden, der Landrat hatte sich dem im März dieses Jahres deutlich angeschlossen.






