Gemeinde erinnert an Regeln für Gemeinschaftsgräber

Nau.ch Lokal
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Birseck,

Auf Gemeinschaftsgräbern und Urnen-Nischen sind persönliche Gegenstände nicht erlaubt. Bis 14. Oktober 2025 können deponierte Objekte abgeholt werden.

Das Schloss Aesch (Blarer Schloss) und heute die Gemeindeverwaltung. - Aesch (BL)
Das Schloss Aesch (Blarer Schloss) und heute die Gemeindeverwaltung. - Aesch (BL) - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Gemeinde Aesch BL mitteilt, sind Gemäss der Verordnung über das Bestattungswesen der Gemeinde beim Gemeinschaftsgrab und den Urnen-Nischen private Anpflanzungen sowie das Hinstellen von persönlichen Gegenständen nicht zulässig.

Diese werden deshalb periodisch entfernt und hinter der Abdankungshalle deponiert. Dort können sie wieder mitgenommen werden. Es ist verboten Töpfe, Körbe, Figuren oder ähnliches auf Rasen, Rabatten, Mauern oder Grabplatten zu stellen.

Ausserdem sollen keine Fotos, Bilder, Zeichnungen oder ähnliches auf oder an der Grabplatte befestigt oder angeklebt werden. Die Gemeinde bittet darum, allfällige zurzeit deponierten Gegenstände bis Dienstag, 14. Oktober 2025, zu entfernen.

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