Nächste Schritte bei der Ausgliederung der Basler Kriminalpolizei

Die Basler Regierung will die Kriminalpolizei aus der Staatsanwaltschaft ausgliedern und beantragt dafür bis 2027 rund 1,36 Millionen Franken.

Die Basler Regierung treibt die Ausgliederung der Basler Kriminalpolizei aus der Staatsanwaltschaft weiter voran. Sie beantragt dem Grossen Rat für die weitere Projektarbeit bis Mitte 2027 insgesamt 1,36 Millionen Franken.
Davon sind 524'000 Franken als Nachtragskredit für das Budget 2026 vorgesehen. Dies gab die Regierung am Mittwoch nach Abschluss einer ersten Analyse bekannt, die knapp 1,7 Millionen Franken gekostet hat.
Eine entsprechende Vorlage soll dem Grossen Rat Mitte 2027 vorgelegt werden. Neue Bestimmungen würden frühestens ab 2029 in Kraft treten, heisst es weiter. Die Umsetzung der Reorganisation der Strafverfolgungsbehörde erfordere umfangreiche rechtliche Anpassungen in Gesetzen, Verordnungen und Weisungen, aber auch im Dienstrecht.
Kanton Basel-Stadt gibt Sonderrolle auf
Der Kanton Basel-Stadt soll seine Sonderrolle in der Schweiz aufgeben und die Kriminalpolizei aus der Staatsanwaltschaft in die Kantonspolizei integrieren. Der Grosse Rat hatte im Juni eine entsprechende Motion von Pascal Messerli (SVP) mit klarem Mehr an die Regierung überwiesen.
Seit «1931» ist die Basler Kriminalpolizei Teil der Staatsanwaltschaft. Basel-Stadt ist damit gesamtschweizerisch eine Ausnahme: Das eigentliche Polizeicorps fungiert hauptsächlich als Sicherheitspolizei.
Veränderungen für die Staatsanwaltschaft
Für die Staatsanwaltschaft würden sich Rollen und Aufgabenprofile teilweise erheblich verändern, heisst es im Bericht an den Grossen Rat. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte würden ihnen durch die Strafprozessordnung zugewiesenen Aufgaben vermehrt selbst wahrnehmen, während Führungs- und Einsatzleitungsaufgaben gegenüber Polizeikräften wegfallen würden.






