Strafverfahren gegen drei Basler Polizisten eingeleitet

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat ein strafrechtliches Verfahren gegen drei Angestellte der Polizei eingeleitet. Sie haben in einem Prozess um Polizeigewalt mutmasslich falsch ausgesagt, um ihren Kollegen zu decken.

Gemäss Mitteilung der Kantonspolizei Basel-Stadt vom Donnerstag wurden die drei betroffenen Mitarbeitenden für die Dauer des Verfahrens gegen sie freigestellt. Dies habe Polizeikommandant Thomas Würgler nach Gewährung des rechtlichen Gehörs entschieden.
Das Strafgericht Basel-Stadt hatte vergangene Woche einen Polizisten wegen Gefährdung des Lebens, mehrfacher einfacher Körperverletzung und Amtsmissbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Er habe zwei Asylsuchende auf der Dreirosenanlage und auf dem Polizeiposten Clara brutal verprügelt. Er bestritt die Vorwürfe.
Die drei Polizisten, die sich nun im Visier der Staatsanwaltschaft befinden, hatten während der Verhandlung gegen ihren Kollegen angegeben, sich nicht an solche Vorfälle erinnern zu können. Weiter beteuerten sie, sie wären eingeschritten, hätte sich so etwas ereignet. Nun sind sie mit Vorwürfen des Amtsmissbrauchs und des falschen Zeugnisses konfrontiert.
«Die eindeutige Verurteilung ihres Kollegen durch das Strafgericht sowie ihre Aussagen haben in der Öffentlichkeit den starken Eindruck erweckt, dass bei der Kantonspolizei eine Schweigepflicht herrsche und auch krasse Verstösse von Kollegen intern und nach aussen gedeckt würden», schreibt die Polizei.
Würden sich die Vorwürfe bewahrheiten, wären sie ein schwerwiegender Verstoss gegen das Gelübde, das Gesetz sowie gegen die Werte und die Integrität der Kantonspolizei, heisst es weiter.
Das erstinstanzliche Verdikt gegen den verurteilten Polizisten ist noch nicht rechtskräftig. Für ihn sowie für seine Kollegen gilt die Unschuldsvermutung.




