Vernehmlassungsverfahren zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer
Die Baselbieter Regierung schickt den Verteilschlüssel zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in die Vernehmlassung.
Die Baselbieter Regierung hat am Mittwoch den Verteilschlüssel zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in die Vernehmlassung gegeben. Die Kantonsexekutive schlägt vor, dass die Gemeinden zu einem Drittel an allfälligen Zusatzeinnahmen aus dieser neuen Ergänzungssteuer partizipieren sollen.
Dies entspricht dem maximalen kommunalen Gewinnsteuerfuss im Verhältnis zum kantonalen Gewinnsteuersatz, wie es in der Vorlage an das Parlament heisst.
Der Absatz im revidierten Gesetzesvorschlag hält fest, dass der Kanton den Rohertrag aus der Ergänzungssteuer zu 35 Prozent an die Einwohnergemeinden zu überweisen hat. Dabei hat die Aufteilung unter den Gemeinden nach der Einwohnerzahl zu erfolgen.
Im Vergleich zu anderen Kantonen werden voraussichtlich nur wenige Firmen im Baselbiet von der neuen Mindestbesteuerung betroffen sein, wie die Regierung schreibt.
Geringe Auswirkungen auf lokale Unternehmen erwartet
Gegenwärtig rechne die Regierung mit etwa 30 Firmen. Allerdings handle es sich dabei um ein paar wenige mit Hauptsitz im Kanton und etwa Dutzend Tochtergesellschaften von in- und ausländischen Konzernen.
Die Baselbieter Regierung geht davon aus, dass während der Übergangsphase von 2024 bis 2026 keine nennenswerten Einnahmen aus der Ergänzungssteuer resultieren.
Ab 2027 dürfte sie sich schätzungsweise zwischen 5 bis 10 Millionen bewegen. Nach Abzug des Bundesanteils von 25 Prozent würden jeweils 2,5 bis 5 Millionen an den Kanton und 1,25 bis 2,5 Millionen Franken an die Gemeinden gehen, wie die Regierung weiter schreibt.
Die OECD-Mindestbesteuerung sieht vor, dass Gewinne grosser, international tätiger Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 750 Millionen Euro zu mindestens 15 Prozent zur Kasse gebeten werden sollen.
Schweiz setzt internationale Vereinbarung um
Darauf haben sich rund 140 Staaten geeinigt. Die Schweiz setzt diese Vereinbarung mit einer Ergänzungssteuer um. Diese stellt sicher, dass die geforderte Mindestbesteuerung von 15 Prozent erreicht wird.
Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer gehen zu 25 Prozent an den Bund. Die Kantone erhalten 75 Prozent, welche wiederum die Gemeinden angemessen daran zu beteiligen haben.