Baselland

Kanton Basel-Landschaft: Feuerverbot gelockert – Feuerstellen ab Freitag wieder offen

Kantonaler Führungsstab KFS Basel-Landschaft
Kantonaler Führungsstab KFS Basel-Landschaft

Liestal,

Im Kanton Basel-Landschaft ist ab Freitag, 12.00 Uhr, Feuer an fest eingerichteten Feuerstellen wieder erlaubt. Der Teilstab Trockenheit wird deaktiviert.

Kanton Basel-Landschaft
Feuerverbot gelockert – Feuerstellen ab Freitag wieder offen (Symbolbild) - Nau.ch / Nico Leuthold

Die Lage hat sich aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage und den tieferen Temperaturen in diversen Bereichen entspannt. Der Teilstab Trockenheit des Kantonalen Führungsstabs (KFS) wird deshalb per 11. September 2026 deaktiviert. Die weiterhin bestehenden Herausforderungen werden durch die zuständigen Verwaltungsstellen des Kantons Basel-Landschaft weiterbearbeitet.

Seit Ende Juni 2026 befasst sich der Kantonale Führungsstab KFS mit der Bewältigung der aussergewöhnlichen Trockenheit. Die Lage wurde seither laufend beurteilt, Massnahmen wurden koordiniert und mit den betroffenen Partnerorganisationen und Anspruchsgruppen abgestimmt. Insgesamt fanden 15 Rapporte mit den relevanten Partnerorganisationen und direkt betroffenen Verbänden und Organisationen statt.

Zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt wurden im Verlauf des Sommers verschiedene Massnahmen erlassen und umgesetzt. Dazu gehörten unter anderem Einschränkungen und Verbote beim Umgang mit Feuer, bei der Wasserentnahme sowie bei der Gewässerbetretung und der Fischerei. Eine besondere Herausforderung stellte die Situation in den Fliessgewässern dar.

Rund 1'500 Fische wurden mit Unterstützung des Zivilschutzes ausgefischt und in tiefere Gewässerabschnitte umgesetzt, um sie vor den Folgen der tiefen Wasserstände und hohen Wassertemperaturen zu schützen.

Lage weiterhin aufmerksam beobachten

Die Situation hat sich in diversen Bereichen aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage und der tieferen Temperaturen entspannt. Gleichzeitig bestehen die Auswirkungen der Trockenheit teilweise weiter. Dies betrifft insbesondere die Landwirtschaft, Waldbrandgefahr sowie die Fliessgewässer mit ihren tiefen Abflussmengen.

Auch die Entwicklung von Grundwasser, Trinkwasserversorgung, Wald, Wild- und Nutztieren wird weiterhin beobachtet. Die Trinkwasserversorgung ist grundsätzlich gesichert; einzelne Gemeinden haben vorsorgliche Sparmassnahmen oder Verbote erlassen.

Angesichts der aktuellen Entwicklung hat der Regierungsrat entschieden, den Teilstab Trockenheit des Kantonalen Führungsstabs per 11. September 2026 zu deaktivieren. Die zuständigen kantonalen Fachstellen und Verwaltungsstrukturen übernehmen die weitere Bearbeitung und Beobachtung der einzelnen Themenbereiche.

Der Regierungsrat dankt der Bevölkerung für die bisherige grosse Disziplin bei den geltenden Einschränkungen.

Waldbrandgefahr sinkt auf Stufe 3, Lockerung des Feuerverbots

Aufgrund der Niederschläge kann eine erhöhte Bodenfeuchte festgestellt werden, wodurch sich die Entzündbarkeit verringert hat. Aufgrund des nach wie vor trockenen Holzes und der hohen Anteile von abgestorbenen und vertrockneten Bäumen bleibt reichlich Brandgut vorhanden. Durch die verbesserte Situation wird die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft neu auf Stufe 3 (erheblich) gesenkt.

Das absolute Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird daher dahingehend angepasst, dass das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern ab Freitag, 11. September 2026, 12.00 Uhr, ausschliesslich an fest eingerichteten Feuerstellen wieder zugelassen ist. Feuer sind jederzeit zu beaufsichtigen und Funkenwurf sofort zu löschen. Die Glut in der Feuerstelle ist vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.

Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs.

Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.

Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen – davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.

Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

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