Baselbieter Gemeindefahrzeuge sollen von Steuer befreit werden.

Fahrzeuge von Gemeinden sollen im Kanton Baselland künftig von der Motorfahrzeugsteuer befreit werden, wie es jene des Kantons und des Bundes bereits sind. Der Landrat hat am Donnerstag eine entsprechende Motion an die Regierung überwiesen.

Die Abstimmung verlief mit 49 Ja- zu 25 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen. Die Motion «Keine Motorfahrzeugsteuern für Fahrzeuge von Gemeinden» war im November 2025 von Alain Bai (FDP) und Konsorten eingereicht worden. Laut ihr sind Kanton und Bund bereits befreit. Fahrzeuge von Gemeinden würden ebenfalls öffentliche Aufgaben erfüllen, weshalb es sachgerecht sei, sie gleichzustellen. Zudem sollen sie auch von Aufwandgebühren befreit werden.
Gleichzeitig könne man damit die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinden stärken, ohne wesentliche Einnahmeausfälle beim Kanton zu erwarten, wie es im Motionstext hiess.
Die Regierung zeigte sich bereit, den Vorstoss nur als Postulat bei gleichzeitiger Abschreibung entgegenzunehmen. Aus ihrer Sicht nützten die Gemeindefahrzeuge die Strassen des Kantons genau so wie jene privater Halterinnen und Halter. Auf die jährlichen Einnahmen von über 350'000 Franken, die dem Strassenunterhalt zugute kämen, wolle die Regierung auch nicht verzichten.






